Moin Moin
Ihr digitaler Bonus steht bereit!
Ihr Unternehmen befindet sich noch im Wachstum, aber Sie wollen hoch hinaus? Dann lassen Sie sich den Digibonus III nicht entgehen! Dabei handelt es sich um ein Förderangebot mit bis zu 88.000 Euro für kleine Unternehmen und ihre Digitalisierungsmaßnahmen wie z.B. Beratungsleistungen und Investitionen in Hard- und Software.
Digibonus III
Ist das was für mich?
Förderung stärkt!
Was ist der Digibonus I?
Investitionszuschuss
Der Digibonus III unterstützt Unternehmer mit einer Förderung für digitale Maßnahmen in Soft- und Hardware, Dienstleistungen, Schulungen und Beratungsdiestleistungen.
Oft gestellte Fragen
„Wie stelle ich einen Antrag?“ oder „Welche Unterlagen benötige ich?“ Hier gibt es einen Auszug als PDF zum Nachlesen.
Downloads
Hier finden Sie die nötigen Formulare zur Information und den Antrag zum Herunterladen als PDF.
Gut zu wissen
Das ist der Digibonus I
Aufgrund der aktuellen Corona-Krise stehen die Unternehmen in Schleswig-Holstein vor großen Herausforderungen. Bis auf weiteres wird es darauf ankommen, Kundenkontakte in einer Form zu gestalten, die zur Eindämmung der Pandemie beitragen. Dafür sind digitale Kommunikations- und Kontaktmöglichkeiten von zentraler Bedeutung. Mit der Förderung soll Kleinstunternehmen ein niedrigschwelliger Einstieg in entsprechende Digitalisierungsmaßnahmen ermöglicht werden.
Information
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind Investitionen in Soft- und Hardware sowie diese begleitenden Dienstleistungen in folgenden Bereichen:
- Umstellung auf elektronische Belegausgabe bei Kassensystemen
- Elektronische Meldescheinsysteme
- Elektronische Kontaktnachverfolgungssysteme
- Elektronische Bestellaufnahmesysteme
- Erstellung Internetauftritt und Onlineshops
- Erstellung von Online-Speisekarten
Warum warten?
Die Bearbeitung und Auszahlung der Förderung dauert etwa einen Monat.
Schnell erstellt
Das schicken Sie online einfach ab!
Antragsformular
vollständig ausgefüllt – möglichst elektronisch im Adobe® Acrobat® Reader® – und rechtsverbindlich unterzeichnet
Rechnungsbelege
Einfach die Rechnungen der gekauften Leistung/en für Ihre Maßnahmen zur Digitalisierung (z.B. Online-Speisekarte) mit hochladen
De-minimis-Erklärung
vollständig ausgefüllt – möglichst elektronisch im Adobe® Acrobat® Reader® – und rechtsverbindlich unterzeichnet
Ausweiskopie
der/des Vertretungsberechtigten (Antragsunterzeichner/in)*
Gewerbeanmeldung
oder nur bei Freiberuflern: Nachweis über steuerliche Anmeldung Finanzamt oder Steuerbescheid
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Fast geschafft!
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Downloads
- Antrag Digibonus (inkl. DE-Minimis Erklärung)
- Definition „Unternehmen in Schwierigkeiten“
- Änderung – Richtlinie – Amtsblatt vom 19.04.2021
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
- Anleitung – Abruf Bescheid Digibonus
- Richtlinie Amtsblatt vom 22.03.2021
- 2020 Benutzerleitfaden – KMU Definition
- Anleitung – Antragserfassung – Digibonus