Moin Moin

Ihr digitaler Bonus steht bereit!

Ihr Unternehmen befindet sich noch im Wachstum, aber Sie wollen hoch hinaus? Dann lassen Sie sich den Digibonus III nicht entgehen! Dabei handelt es sich um ein Förderangebot mit bis zu 88.000 Euro für kleine Unternehmen und ihre Digitalisierungsmaßnahmen wie z.B. Beratungsleistungen und Investitionen in Hard- und Software.

Digibonus III

Ist das was für mich?

Förderung stärkt!

Was ist der Digibonus I?

Investitionszuschuss

Der Digibonus III unterstützt Unternehmer mit einer Förderung für digitale Maßnahmen in Soft- und Hardware, Dienstleistungen, Schulungen und Beratungsdiestleistungen.

Oft gestellte Fragen

„Wie stelle ich einen Antrag?“ oder „Welche Unterlagen benötige ich?“ Hier gibt es einen Auszug als PDF zum Nachlesen.

Downloads

Hier finden Sie die nötigen Formulare zur Information und den Antrag zum Herunterladen als PDF.

Gut zu wissen

Das ist der Digibonus I

Aufgrund der aktuellen Corona-Krise stehen die Unternehmen in Schleswig-Holstein vor großen Herausforderungen. Bis auf weiteres wird es darauf ankommen, Kundenkontakte in einer Form zu gestalten, die zur Eindämmung der Pandemie beitragen. Dafür sind digitale Kommunikations- und Kontaktmöglichkeiten von zentraler Bedeutung. Mit der Förderung soll Kleinstunternehmen ein niedrigschwelliger Einstieg in entsprechende Digitalisierungsmaßnahmen ermöglicht werden.

Information

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind Investitionen in Soft- und Hardware sowie diese begleitenden Dienstleistungen in folgenden Bereichen:

  • Umstellung auf elektronische Belegausgabe bei Kassensystemen
  • Elektronische Meldescheinsysteme
  • Elektronische Kontaktnachverfolgungssysteme
  • Elektronische Bestellaufnahmesysteme
  • Erstellung Internetauftritt und Onlineshops
  • Erstellung von Online-Speisekarten
Warum warten?

Die Bearbeitung und Auszahlung der Förderung dauert etwa einen Monat.

Schnell erstellt

Das schicken Sie online einfach ab!

Antragsformular


vollständig ausgefüllt – möglichst elektronisch im Adobe® Acrobat® Reader® – und rechtsverbindlich unterzeichnet

Rechnungsbelege


Einfach die Rechnungen der gekauften Leistung/en für Ihre Maßnahmen zur Digitalisierung (z.B. Online-Speisekarte) mit hochladen

De-minimis-Erklärung


vollständig ausgefüllt – möglichst elektronisch im Adobe® Acrobat® Reader® – und rechtsverbindlich unterzeichnet

Ausweiskopie


der/des Vertretungsberechtigten (Antragsunterzeichner/in)*

Gewerbeanmeldung


oder nur bei Freiberuflern: Nachweis über steuerliche Anmeldung Finanzamt oder Steuerbescheid

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